Hygienisch bedenkliche Abfälle wie Restmüll, Klärschlämme und Rechengut aus kommunaler Abwasserreinigung (samt den darin enthaltenen Tierkadavern) sollten in geschlossenen Systemen mit entsprechenden mehrstufigen Filteranlagen so rasch wie möglich behandelt werden. In letzter Zeit hat sich daneben auch eine ökologisch nicht sinnvolle Vorgehensweise eingebürgert, die vordergründig Kostenersparnisse bringt. Da biologische Zersetzungsvorgänge bekanntlich zu Wärmeentwicklung führen, kann daher mit Zwangsbelüftung oder mehrmaligem Umlagern innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Gewichtsreduktion der vermischten Abfallmassen um etwa 20 bis 30 % erreicht werden – bei gewichtsbezogenen Verträgen ergibt sich somit eine beachtliche „Kostenreduktion“.
Feinstaub
Die zur Verbrennung angelieferten getrockneten Müllfraktionen
und sonstigen hygienisch bedenklichen Fraktionen (wie fäkalhaltiges Rechengut,
Sandfanginhalte und Klärschlämme aus kommunaler Abwasserreinigung) verursachen
in der Manipulation naturgemäß die Freisetzung von Feinstaub, der sich im
Bereich der Anlagen langsam wieder absetzt und somit das Brandrisiko deutlich
erhöht. Bei Ablagerung von trockenen Feinstäuben sind selbst Staubexplosionen
nicht ausgeschlossen. Es stellt sich die Frage, ob der jeweilige
Anlagenbetreiber genügend Personalreserven für tägliches „Staubsaugen“ im
Anlieferbereich verfügbar hat. Man kann leicht abschätzen, dass ein derartiger
Reinigungsaufwand sich auf täglich mehr als 200 Euro beläuft, der sich bezogen
auf eine Fuhre angelieferte biologisch staubtrockene Abfallmischung mit etwa 10
Euro pro Tonne niederschlagen würde (welcher allerdings nicht vom eigentlichen
Nutznießer der „Zwischenbehandlung“ bezahlt wird).
Zusätzliche
Kosten infolge „Zwischenbehandlung“
Ein besonders problematisches Phänomen ist die
Auslösung von Feueralarm durch Rauchmelder auf Grund von Feinstaubwolken,
welche bei der Entladung von trockenen Abfallmischungen massiv auftreten. Dies
führt zur grotesken Situation, dass die genervten Mitarbeiter im Anlagenbetrieb
derartige Warneinrichtungen abschalten bzw. überbrücken, was im Ernstfall eines
Brandes zu sehr kostspieligen Folgen führen kann.
Zwecks Minimierung von Emissionen erfolgt im Anlagenbetrieb die Ansaugung von Verbrennungsluft mittels Gebläse aus dem Bereich der Müllbunker. Der feine Müllstaub belegt die Rotorblätter der Gebläse und in weiterer Folge kommt es aufgrund von Unwucht zum Ausfall dieser Anlagen, sodass der Kessel niedergefahren und die Unwucht beseitigt werden muss, bevor der Kessel wieder hochgefahren werden kann. Die Behebung eines derartigen Zwischenfalls kann ein bis drei Tage dauern. Dies bedeutet dann auf jeden Fall einen beachtlichen Erdgasverbrauch für das An- und Abfahren sowie für den Betrieb der Hilfskessel zwecks Energielieferung (z.B. ununterbrochene Versorgung benachbarter Produktionsbetriebe mit Prozessdampf). Die Wartungskosten umfassen daher auch Folgekosten pro Ausfall in der Größenordnung von rund 100.000 Euro, was nicht durch den vertraglichen Behandlungserlös für solcherart „staubenden Abfall“ abgedeckt ist.
Zwecks Minimierung von Emissionen erfolgt im Anlagenbetrieb die Ansaugung von Verbrennungsluft mittels Gebläse aus dem Bereich der Müllbunker. Der feine Müllstaub belegt die Rotorblätter der Gebläse und in weiterer Folge kommt es aufgrund von Unwucht zum Ausfall dieser Anlagen, sodass der Kessel niedergefahren und die Unwucht beseitigt werden muss, bevor der Kessel wieder hochgefahren werden kann. Die Behebung eines derartigen Zwischenfalls kann ein bis drei Tage dauern. Dies bedeutet dann auf jeden Fall einen beachtlichen Erdgasverbrauch für das An- und Abfahren sowie für den Betrieb der Hilfskessel zwecks Energielieferung (z.B. ununterbrochene Versorgung benachbarter Produktionsbetriebe mit Prozessdampf). Die Wartungskosten umfassen daher auch Folgekosten pro Ausfall in der Größenordnung von rund 100.000 Euro, was nicht durch den vertraglichen Behandlungserlös für solcherart „staubenden Abfall“ abgedeckt ist.
Vorzeigeanlagen
in Österreich
Für effiziente und saubere thermische Abfallverwertung
gibt es in Österreich weltweit vorbildliche Anlagen (siehe Beispiele wie MVA
Flötzersteig, Spittelau und Pfaffenau sowie sechs Klärschlamm- und
Sonderabfallverbrennungsöfen in Simmering mit Stromerzeugung und
Fernwärmeversorgung in Wien, die Anlagen der EVN am Kraftwerksstandort Dürnrohr
samt Fernwärmeversorgung für St. Pölten, die Reststoffverwertung ENAGES im
Anlagenverbund mit der Papierfabrik Brigl & Bergmeister in Niklasdorf, das RHKW
Reststoffheizkraftwerk am Standort Linz-Mitte mit Stromerzeugung und
Fernwärmeauskopplung, die RVL mit Hochdruckdampferzeugung für die Versorgung
der Lenzing AG, etc.).
„Öko-Dumping“
durch Exporte
Diese Anlagen werden jedoch zunehmend umgangen, um
über „biologische Trocknungen“ Gewichtsabnahmen zu bewerkstelligen und den
staubenden Rest wenn möglich zu „Dumpingpreisen“ kostengünstig in Richtung
Slowakei, Tschechien oder Ungarn (und in Sonderfällen sogar bis nach Bulgarien)
zu exportieren. Es handelt sich dabei um „Dumpingpreise“ im wahrsten Sinne des
Wortes, da in diesen Ländern das tiefe Entsorgungspreisniveau durch die (in
Österreich, Deutschland und Schweiz gesetzlich bereits längst verbotene) noch
immer praktizierte Mülldeponierung bestimmt wird (oft werden nur 10 Euro pro
Tonne Müll in Rechnung gestellt, die spätere Räumung und Sanierung brisant
gewordener Deponiealtlasten kostet dann - gemäß leidvoller Erfahrung in
Österreich - dann das etwa zwanzigfache). Dazu passt die legendäre Aussage
eines berühmten Pioniers der Mülldeponierung vor 25 Jahren in Österreich:
„Profite interessieren mich nicht – fette Profite müssen es sein!"
Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit ja, aber bei gleichen Umweltstandards!
Die Standards in der Müllentsorgung sind im Vergleich der Anforderungen an
Deponierung zwischen Slowakei, Ungarn etc. und Österreich so unterschiedlich
wie Tag und Nacht.

